Antragsverfahren / Ärztliche Atteste
Das Attest für die Beantragung einer Mutter-Kind-Maßnahme wird von Ihrem Arzt ausgefüllt. Alle zur Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Situation wichtigen Faktoren (Erkrankungen, Beschwerden, Belastungssituationen, bisher durchgeführte Therapien) sollten hierin aufgeführt werden.
Weiterhin muss Ihr Arzt in diesem Attest vermerken, ob eine Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V durchgeführt werden soll.
Darüber hinaus benötigen Sie gesonderte Atteste für Ihr Kind / Ihre Kinder.
Ihre Kinder können Sie entweder begleiten, weil
- sie selbst behandlungsbedürftig sind
- den Kindern eine Trennung von der Mutter während der Kur aus psychosozialen Gründen nicht zugemutet werden kann
- es keine Möglichkeit gibt, Ihre Kinder während Ihrer Abwesenheit zu Hause zu versorgen
Mit diesen Attesten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen die Übernahme der Kosten für eine Mutter-Kind-Maßnahme nach § 111 a SGB V in unserer Fachklinik.