Antragsverfahren / Ärztliche Atteste

Weiterhin muss Ihr Arzt in diesem Attest vermerken, ob eine Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V oder Rehabilitationsmaßname nach § 41 SGB V durchgeführt werden soll.

Darüber hinaus benötigen Sie gesonderte Atteste für Ihr Kind / Ihre Kinder.

Ihre Kinder können Sie entweder begleiten, weil

  • sie selbst behandlungsbedürftig sind
  • den Kindern eine Trennung von der Mutter während der Kur aus psychosozialen Gründen nicht zugemutet werden kann
  • es keine Möglichkeit gibt, Ihre Kinder während Ihrer Abwesenheit zu Hause zu versorgen

Mit diesen Attesten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen die Übernahme der Kosten für eine Mutter-Kind-Maßnahme nach § 111 a SGB V in unserer Fachklinik.

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Mein Weg zur Kur - Flyer

Die 6 wichtigsten Punkte auf Ihrem Weg zur Kur