Sancta Maria Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung für Mutter und Kind - Mein Weg zur Gesundheitsmassnahme

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Mein Weg zur stationären Gesundheitsmaßnahme

Im folgenden Text wollen wir den Weg zur Gesundheitsmaßnahme kurz skizzieren.

  • Zur Genehmigung einer stationären Gesundheitsmaßnahme ist ein ärztliches Attest notwendig.
  • Hilfreich ist ein Beratungsgespräch bei einer Vermittlungs- und Beratungsstelle des
    Deutschen Caritasverbandes oder einer anderen Wohlfahrtsorganisation.
    Dort erhalten Sie die nötige Hilfe, wie z.B. Antragsformulare, Beratung zur Betreuung
    oder Mitnahme von Kindern, Unterstützung zur Finanzierung und weiterführende
    Informationen.
  • Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, in einem Selbstbericht Ihre persönlichen Beschwerden, Probleme und Belastungen zu schildern. Die Formulierung von Zielen ist sehr sinnvoll.
  • Gehen Sie bitte bald mit diesen Attestvordrucken zu Ihren Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Kinderarzt. Der Arzt füllt für jeden Patienten ein Attest aus.
  • Das ärztliches Attest und der Antrag gehen zur Prüfung und Genehmigung an die Krankenkassen und zum Medizinischen Dienst Ihrer Krankenversicherung. Bei der Auswahl der passenden Klinik helfen Ihnen die Beratungsstelle oder Ihre Krankenkasse.
  • Setzen Sie uns bitte über die Erteilung der Kostenzusage durch Ihre Krankenkasse in Kenntnis.
    Wir bestätigen Ihnen dann gerne Ihren Termin zur Durchführung Ihrer stationären Gesundheitsmaßnahme in unserer Klinik.
  • Die Gesamtkosten Ihres Aufenthaltes und Ihrer Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
  • Die gesetzlich vorgeschrieben Zuzahlung von 10,00 € pro Kalendertag ist von Ihnen zu begleichen.
    Kinder unter 18 Jahren sind von dieser Eigenanteilsregelung ausgenommen.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten abzüglich eines Eigenanteils für die Versicherte von 10 % (höchstens 10,00 € und mindestens 5,00 €).
    Dieser Betrag ist von Ihnen selbst zu finanzieren.
  • Während einer Mutter-Kind-Maßnahme hat die Patientin als Arbeitnehmerin Anspruch auf volle Lohnzahlung. Urlaubtage dürfen nicht auf die Dauer der Maßnahme angerechnet werden, d. h. Sie müssen keinen Urlaub beantragen.
  • Nach Beendigung der stationären Gesundheitsmaßnahme steht Ihnen die Vermittlungsstelle für weiterführende Nachsorgeangebote zur Verfügung (Therapeutische Kette).